Deutsche Akademie für Fallmanagement
Deutsche Akademie für Fallmanagement Logo


Intensivtraining
Eingliederungsvereinbarung


Startseite
Wir über uns
Trainingsangebote:
Case Management am Arbeitsmarkt //
Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement
- Module
- Zertifikat
- Termine
- Beratung & Anmeldung
- Intensivtraining Eingliederungsvereinbarung
Case Management im Sozial- und Gesundheitswesen
Case Management in der Behindertenhilfe
Qualifizierung zur/m PflegeberaterIn
Verwaltungsumbau Organisationsentwicklung
Infos & Links
Kontakt
Impressum
 

 

 

Training:
Die Eingliederungsvereinbarung
Zielorientiertes Handeln im Eingliederungsprozess

Die Eingliederungsvereinbarung ist ein entscheidender und richtungweisender Bestandteil der täglichen Arbeit im Fallmanagement.

  • Unsicherheit in der treffenden und zeitnahen Formulierung von Zielen sorgt häufig für den Einsatz standardisierter Eingliederungsvereinbarungen.
  • Die Wirksamkeit und Akzeptanz bei Klienten wird durch die allgemein gehaltenen Formulierungen wenig erreicht und löst Widerspruch aus
  • Oft sind Zuständigkeiten und Zeiträume für die einzelnen Prozessschritte nicht vollständig geklärt
  • Dadurch verringert sich die Wirksamkeit der Eingliederungsvereinbarung im Integrationsprozess und macht damit die Ableitung von Rechtsfolgen unmöglich.
  • Die individualisierte Eingliederungsvereinbarung dagegen ermöglicht als vertragliche Basis die situations- und kundenbezogene Prozesssteuerung und unterstützt so die nachhaltige Integration.
Zielgruppe: FallmanagerInnen und persönliche AnsprechpartnerInnen
Ziele: Kurz- und mittelfristige Ziele:
Es gibt weniger Kundenbeschwerden und –widersprüche und stattdessen wirkungsvolle und akzeptierte Zielvereinbarungen im angemessenen Zeitaufwand.
Direkt nach dem Training: Die Fallmanager/innen ...
  1. erklären dem Kunden die vertragliche Basis der Eingliederungsvereinbarung im Rahmen seiner Sprach- und Verständnismöglichkeiten
  2. entwickeln mit ihm gemeinsam akzeptierte und wirkungsvolle Ziele
  3. vereinbaren mit ihm individuelle, konkrete und erreichbare Teilziele und Maßnahmen verbindlich und schriftlich formuliert mit angemessenem Zeitaufwand
  4. sind in der Lage, die Dokumentation der Beratungsgespräche und der geschlossenen Vereinbarung – insbesondere derer, die die indirekten Integrationsleistungen betreffen – so individuell und situationsbezogen zu konkretisieren, dass sich daraus Rechtsfolgen ableiten lassen.
Inhalte:
  • Indirekte Integrationsleistungen – „Beratungsinstrument“ zur Konkretisierung von Absprachen für individualisierte Integrationsplanung
  • Konkrete und individuelle Vereinbarungen bei kurz-, mittel- und langfristigen Zielen
  • Rechtliche Grundlagen und aktuelle Rechtssprechung zur EV
    Situationsgerechte und individualisierte Maßnahmen als Teilschritte zur Zielerreichung
  • Konkrete Integrationsplanung in Fall- und Prozesssteuerung – Planung, Umsetzung und Dokumentation
  • „Der Teufel steckt im Detail“ – die Stolpersteine bei der Entwicklung und Formulierung der Eingliederungsziele
  • Kundengerechte Vermittlung der Eingliederungsvereinbarung

TrainerIn:

Anke Prekop
Sibylle Bernstein

Organisation in ARGE
  • Abstimmung mit Beschwerde-/Widerspruchsstelle - Erfahrungen und Anforderungen
  • Weisungen der Leitung zu Formulierungen der ZV
  • Austausch und Abstimmung in den Teams – Überleitung in Regelabläufe