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Der Erwerb des Zertifikates "Case Manager/in im
Sozial- und Gesundheitswesen" mit dem Zusatz „anerkannt nach den
Richtlinien der DGCC, der DGS, DBSH, DBfK“ erfordert:
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Abgeschlossenes einschlägiges
Hochschulstudium mit mindestens einjähriger Berufserfahrung
oder einschlägiger Berufsausbildung und mindestens
zweijähriger Berufserfahrung.
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und den Nachweis über erworbene
Qualifikationen in:
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Kommunikation oder Gesprächsführung (mind.
54 Stunden)
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Moderation (mind. 18 Stunden)
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Allgemeine sozialrechtliche Kenntnisse
(mind. 48 Stunden)
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Selbstreflexion (mind. 36 Stunden)
- Diese Kenntnisse können auch während der Weiterbildung
additiv erworben werden.
- Entsprechende berufliche Praxis
während der Weiterbildung im Gesundheitswesen.
- Regelmäßige Teilnahme an allen Modulen der Weiterbildung
- Nachweis über die Teilnahme an
- 24 Ust. Supervision
- 24 Ust.
Selbstorganisierte Lerngruppe
- Anfertigung einer Hausarbeit
Eine ausführliche Beschreibung der
Zulassungsvoraussetzungen sind auf der Seite der DGCC unter
http://www.dgcc.de/download/cm_wb_richtlinien_2009.pdf
einzusehen.
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